Was je Land wechselt
Durchsucht Landesname, Fundstellen und Kernbefunde aller sechzehn Länder.
Landesfassungen
Jede Kachel führt in eine eigene, vollständig belegte Strecke.
Die Referenzfassung. Vier Prüffelder an einem Fall — und der Nachweis, dass Nordrhein-Westfalen Erstattungen mit drei statt fünf Prozentpunkten verzinst.
Das zweite Land mit drei Prozentpunkten. Anteilfinanzierung mit Höchstbetrag — die Rückforderung fällt deutlich kleiner aus als die naheliegende Quote.
Pauschale Verweisung auf das Bundesrecht — ohne Ausnahmekatalog. Anteilfinanzierung ohne Höchstbetrag, Prüfungsfrist drei Monate.
Verweisung mit Ausnahmekatalog — in dem § 49a gerade nicht vorkommt. Fehlbedarfsfinanzierung: auch Mehreinnahmen mindern die Zuwendung.
Der schmalste Pflichtkatalog: Vergabe- und Wirtschaftlichkeitsprüfung muss der Gemeinderat nach § 112 Abs. 2 GemO erst übertragen.
Vier Stellen dürfen Aufgaben übertragen — und keine davon Umfang, Art und Weise oder Ergebnis bestimmen. Die einzige bezifferte Befangenheitsgrenze.
Das Amt untersteht unmittelbar dem Bürgermeister — der zugleich allein entscheidet, ob seine Vergaben geprüft werden. Drei bezifferte Gegengewichte.
Eigenes Kommunalprüfungsgesetz statt Kommunalverfassung, neu gefasst zum 25.04.2026 — und als einziges Land eine Prüfquote im Gesetz: mindestens ein Zehntel der Vergaben.
Vergabeprüfung ist unbedingte Pflicht — und Dienstaufsicht und Prüfungsauftrag liegen bei verschiedenen Stellen. Doppelprüfungsverbot neu ab 01.01.2026.
Wer kein Rechnungsprüfungsamt hat, muss den Schlussbericht nicht veröffentlichen. Und die Zinsnorm steht in § 117a LVwG, nicht in einem § 49a.
Der schmalste Prüfungsmaßstab aller Länder — zwei Maßstäbe in einem Satz. Und das Verwaltungsverfahrensgesetz hat am 15.10.2025 die Bauart gewechselt.
Landesschicht angearbeitet: Zinssatz und Auffangzuständigkeit des Landkreises sind belegt, die Fassung ist noch nicht gebaut.
Landesschicht angearbeitet: Thüringen hat zum 01.01.2025 die Bauart gewechselt — der Zinssatz ist belegt, die Fassung noch nicht gebaut.
Stadtstaat. Eine örtliche Rechnungsprüfung nach Gemeindeordnung gibt es hier nicht — die Reihe lässt Berlin deshalb bewusst aus.
Stadtstaat. Eine örtliche Rechnungsprüfung nach Gemeindeordnung gibt es hier nicht — die Reihe lässt Hamburg deshalb bewusst aus.
Stadtstaat. Eine örtliche Rechnungsprüfung nach Gemeindeordnung gibt es hier nicht — die Reihe lässt Bremen deshalb bewusst aus.
Warum es je Land eine eigene Fassung braucht
Kein Versprechen über Gründlichkeit, sondern ein nachrechenbarer Befund aus dem Bau der Reihe.
Der Beleg: drei Bauarten, zwei Zinssätze. Der Bundeswortlaut des § 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG verzinst den zu erstattenden Betrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der gleichlautende § 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG NRW verzinst mit drei.
Für eine nordrhein-westfälische Kommune gilt über § 1 Abs. 1 VwVfG NRW das Landesrecht. Wer stattdessen den bekannteren Bundeswortlaut anwendet, rechnet mit zwei Prozentpunkten zu viel — im Fall der nordrhein-westfälischen Fassung sind das bei 25.200 € Hauptforderung 840,93 €, und der Zinsausspruch ist in dieser Höhe rechtswidrig.
| Ebene | Bauart des Landesrechts | Aufschlag | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bund | § 49a Abs. 3 S. 1 VwVfG | 5,0 Pp. | gesetze-im-internet.de |
| Nordrhein-Westfalen | Vollgesetz, weicht ab — § 49a Abs. 3 S. 1 VwVfG NRW: „drei Prozentpunkten" | 3,0 Pp. | recht.nrw.de |
| Bayern | Vollgesetz, weicht ab — Art. 49a Abs. 3 S. 1 BayVwVfG: „drei Prozentpunkten" | 3,0 Pp. | gesetze-bayern.de |
| Baden-Württemberg | Vollgesetz, übernimmt den Bundeswert — § 49a Abs. 3 S. 1 LVwVfG | 5,0 Pp. | landesrecht-bw.de |
| Hessen | Vollgesetz, übernimmt den Bundeswert — § 49a Abs. 3 S. 1 HVwVfG | 5,0 Pp. | rv.hessenrecht.hessen.de |
| Hamburg | Vollgesetz, übernimmt den Bundeswert — § 49a Abs. 3 S. 1 HmbVwVfG | 5,0 Pp. | landesrecht-hamburg.de |
| Mecklenburg-Vorpommern | Vollgesetz, übernimmt den Bundeswert — § 49a Abs. 3 VwVfG M-V, dort als Ziffer „5 Prozentpunkten" | 5,0 Pp. | landesrecht-mv.de |
| Schleswig-Holstein | Vollgesetz mit eigener Paragrafenfolge — § 117a Abs. 3 LVwG statt § 49a | 5,0 Pp. | gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de |
| Sachsen | Verweisung, pauschal — § 1 S. 1 SächsVwVfZG | 5,0 Pp. | revosax.sachsen.de |
| Brandenburg | Verweisung mit Ausnahmekatalog — § 1 Abs. 1 S. 1 VwVfGBbg | 5,0 Pp. | bravors.brandenburg.de |
| Bremen | Verweisung mit Ausnahmekatalog — § 1 Abs. 1 BremVwVfG | 5,0 Pp. | transparenz.bremen.de |
| Berlin | Verweisung; Abweichungen nur in §§ 2–6 | 5,0 Pp. | gesetze.berlin.de |
| Niedersachsen | Verweisung mit Ausnahmekatalog — § 1 Abs. 1 NVwVfG | 5,0 Pp. | voris (NI-VORIS) |
| Rheinland-Pfalz | Verweisung mit Ausnahmekatalog — § 1 Abs. 1 LVwVfG | 5,0 Pp. | landesrecht.rlp.de |
| Saarland | Verweisung — § 1 Abs. 1 SVwVfG vom 27.08.2025, das Gesetz hat nur §§ 1–6 | 5,0 Pp. | recht.saarland.de |
| Sachsen-Anhalt | Verweisung mit Ausnahmekatalog — § 1 Abs. 1 VwVfG LSA | 5,0 Pp. | landesrecht.sachsen-anhalt.de |
| Thüringen | Verweisung mit Ausnahmekatalog — § 1 Abs. 1 ThürVwVfG vom 02.07.2024, gilt ab 01.01.2025 | 5,0 Pp. | landesrecht.thueringen.de |
Alle sechzehn Länder geprüft. Zwei weichen ab. Nordrhein-Westfalen und Bayern verzinsen mit drei Prozentpunkten, die übrigen vierzehn und der Bund mit fünf.
Die Bauart des Landesrechts sagt das nicht voraus. Sieben Länder haben ein eigenes Vollgesetz — aber nur zwei davon weichen darin ab. Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein schreiben den Bundeswert noch einmal auf. Neun Länder verweisen auf das Bundesgesetz, meist mit einem Ausnahmekatalog, in dem § 49a jeweils nicht vorkommt. Es gibt also keine Abkürzung über die Systematik: Man muss den Wortlaut seines Landes gelesen haben.
Und man muss ihn erst finden. In Schleswig-Holstein steht die Regel nicht in § 49a, sondern in § 117a des Landesverwaltungsgesetzes. Mecklenburg-Vorpommern schreibt „5 Prozentpunkten" als Ziffer statt ausgeschrieben — eine Volltextsuche nach „fünf Prozentpunkten" hätte das Land übersehen.
Der Wert hat ein Verfallsdatum. Zwei Länder haben ihre Bauart gerade gewechselt: Thüringen zum 01.01.2025 und das Saarland zum 15.10.2025, beide vom eigenen Vollgesetz zur Verweisung. Wer diese Tabelle einmal erstellt und dann liegen lässt, hat in zwei Jahren wieder eine Fehlerquelle.
Was sich sonst noch je Land unterscheidet
Vier weitere Fragen, auf die dreizehn Flächenländer verschiedene Antworten geben.
1. Wem das Rechnungsprüfungsamt zugeordnet ist — zwei Länder sagen das Gegenteil.
Mecklenburg-Vorpommern: „Das Rechnungsprüfungsamt ist der Gemeindevertretung verantwortlich"
(§ 2 Abs. 1 S. 1 KPG M-V). Rheinland-Pfalz: „Das Rechnungsprüfungsamt untersteht unmittelbar dem
Bürgermeister" (§ 111 Abs. 2 S. 1 GemO). Sachsen-Anhalt trennt beides: unterstellt dem
Hauptverwaltungsbeamten, beauftragt von der Vertretung.
2. Ob Vergaben geprüft werden dürfen — fünf Konstruktionen.
Unbedingte Pflicht in Sachsen-Anhalt (§ 140 Abs. 1 Nr. 6 KVG LSA) und im Saarland (§ 121 Abs. 1 Nr. 7
KSVG) · Pflicht mit gesetzlicher Mindestquote von einem Zehntel in Mecklenburg-Vorpommern
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9 KPG) · Übertragung durch die Gemeindevertretung in Schleswig-Holstein
(§ 116 Abs. 2 Nr. 2 GO) · Übertragung durch den Bürgermeister allein in Rheinland-Pfalz
(§ 112 Abs. 2 Nr. 7 GemO) · Übertragung durch eine von vier Stellen in Hessen
(§ 131 Abs. 2 Nr. 3 HGO). Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben Vergabe und
Wirtschaftlichkeit dabei genau umgekehrt auf Pflicht und Übertragung verteilt.
3. Was bei Befangenheit geschieht — gleiche Zahl, drei Folgen.
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ziehen die Grenze identisch beim dritten
Verwandtschafts- und zweiten Schwägerschaftsgrad. Hessen regelt die Rechtsfolge nicht,
Mecklenburg-Vorpommern lässt eine Person ausscheiden, Sachsen-Anhalt verteilt die Amtsgeschäfte um.
4. Wo die Vorschriften überhaupt stehen.
In der Gemeindeordnung (acht Länder), in der Kommunalverfassung (Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Niedersachsen) oder in einem eigenen Kommunalprüfungsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern). Wer für
Mecklenburg-Vorpommern in der Kommunalverfassung sucht, findet nichts.
Wie der Bestand beschafft wurde
Und was daran offen ist. Die Herkunft gehört zum Produkt.
Warum hier bewusst nichts live läuft. Eine Live-Abfrage gegen ein Sprachmodell würde in genau der Disziplin ungeprüfte Antworten erzeugen, in der diese Zielgruppe Prüfbarkeit verlangt. Jede Fassung dieser Reihe zeigt stattdessen eine geprüfte Strecke: Normen im Volltext mit Fassungsstand, Rechenwege zum Nachrechnen, und eine eigene Station, die aufzählt, welche Fragen der Bestand nicht beantworten kann.